Schall- und Wärmeschutz

  • Unser Leistungs­spektrum umfasst den Wärme- und Schall­schutz von jeglichen Gebäu­de­arten. Oliver Feuer­stack ist als staatlich anerkannter Sachver­stän­diger für Schall- und Wärme­schutz quali­fi­ziert, Nachweise zum Schall- und Wärme­schutz zu erstellen, ohne dass diese einer Prüfung gemäß Bauordnung Nordrhein-Westfalen, bedürfen. Dies erspart dem Bauherrn Zeit und zusätz­liche Kosten.

    Zu unserem Tätig­keitsfeld gehört neben der Bearbeitung und Erstellung der Nachweise auch die Ausstellung von Energie­aus­weisen, die energe­tische Beratung zur Optimierung Ihres Gebäudes, Antrag­stellung für Förder­pro­gramme bei der KfW (Kredit­an­stalt für Wieder­aufbau) für Wohn- und für Nicht­wohn­ge­bäude und die Simulation des sommer­lichen Wärmeschutzes.

    In der heutigen Zeit nimmt der Wärme­schutz von Gebäuden aufgrund zuneh­mender Energie­knappheit einen immer größeren Stellenwert ein. Der Gesetz­geber fordert sowohl bei Neubauten als auch bei Umbauten bestehender Gebäude einen sog. „Energie-Einspar­­­nachweis“, der die Ergeb­nisse der Wärme­schutz­be­rechnung beinhaltet.

    Der Energie­ausweis wurde mit dem Inkraft­treten der Energie­ein­spar­ver­ordnung (EnEV) 2007 schritt­weise einge­führt. Seit der EnEV 2009 ist der Energie­ausweis für jeden Eigen­tümer eines Gebäudes, der vermieten, verpachten oder verkaufen möchte, verpflichtend. Gerne erstellen wir Ihnen einen Energie­ausweis, der eine Gültigkeit von 10 Jahren hat. Oliver Feuer­stack ist bei der dena (Deutsche Energie Agentur) als Aussteller von Energie­aus­weisen akkreditiert.

    Oliver Feuer­stack ist auch in der Energie­e­f­­­fi­­­zienz-Exper­­­ten­­­liste für die KfW-Förder­­­pro­­­gramme „Energie­ef­fi­zient Bauen und Sanieren - Wohnge­bäude“ einge­tragen, die verpflichtend ist für die Antrags­stellung von Wohnge­bäuden bei der KfW. Dies ermög­licht uns Sie bei der Antrags­stellung von Förder­pro­grammen bei der KfW zu unterstützen.

    Auch bei dem Thema Schall­schutz kann unser Büro kompe­tente Beratung anbieten und die Nachweise erstellen. Sowohl die gesetz­lichen als auch die zivil­recht­lichen Anfor­de­rungen an den Schall­schutz werden immer höher.

    Die Qualität eines Gebäudes wird durch die beiden Parameter Schall- und Wärme­schutz maßgebend bestimmt. Fehler bei der Planung und Ausführung führen häufig zu kostspie­ligen Konse­quenzen. Sei es durch den Verlust an Wohnqua­lität, Minder­ein­nahmen an Miete, durch Klagen der Mieter oder durch aufwendige Sanie­rungen. Wir beraten auf diesen Gebieten und machen Bauherren, Archi­tekten und den ausfüh­renden Baufirmen Vorschläge und Empfeh­lungen um maximalen Wärme- und Schall­schutz bei gleich­zei­tiger wirtschaft­licher Optimierung zu erzielen.

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